Rundfunk
paraboles-12Neues Frequenzzeitalter

Unter Rundfunk versteht man die drahtlose Übertragung von Informationen in Form von Bildern, Ton oder Text über elektromagnetischen Wellen. (Dazu gehören auch kodierte Informationen z.B. über Mobilfunk)
Jeder Urheber hat das Recht über sein Werk (geistiges Eigentum) und dessen Nutzung (Verwertung) frei zu verfügen. Die Verwertungsrechte geben dem Urheber das Recht, seine Werke wirtschaftlich zu nutzen. Für den Urheber ist es in der Praxis aufgrund der Vielzahl der Nutzer und der Vielfalt der technischen Nutzungsmöglichkeiten in weiten Bereichen selbst nicht möglich den Überblick darüber zu bewahren, wer, wann, wie oft, wo, welche seiner  Werke nutzt, also z.B. öffentlich aufführt. Die AKM bietet den Musikschaffenden die Dienstleistung der treuhändigen Wahrnehmung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte. Die AKM sorgt dafür,
dass die Musikschaffenden zu den Tantiemen für die Nutzung der von Ihnen geschaffenen Werke kommen. Link: AKM - Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger

Die AKM wahrt die Nutzungsrechte nicht nur in Österreich, sondern durch Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften in nahezu der ganzen Welt. Die AKM ist eine Interessengemeinschaft der musikalischen Urheber und deren Verleger zur effektiven Wahrung ihrer Nutzungsrechte. Während die AKM die Nutzungsrechte der öffentlichen Aufführung, Zurverfügungstellung (interaktive Wiedergabe) und Sendung wahrnimmt, vertritt die Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana die Nutzungsrechte der mechanischen Vervielfältigung und Verbreitung.