Rundfunk
Unter Rundfunk versteht man die drahtlose Übertragung
von Informationen in Form von Bildern, Ton oder Text
über elektromagnetischen Wellen. (Dazu
gehören auch kodierte Informationen z.B. über
Mobilfunk)
Jeder Urheber hat das Recht über sein Werk (geistiges
Eigentum) und dessen Nutzung (Verwertung) frei zu
verfügen. Die Verwertungsrechte geben dem Urheber das
Recht, seine Werke wirtschaftlich zu nutzen. Für den
Urheber ist es in der Praxis aufgrund der Vielzahl der
Nutzer und der Vielfalt der technischen
Nutzungsmöglichkeiten in weiten Bereichen selbst nicht
möglich den Überblick darüber zu bewahren, wer, wann,
wie oft, wo, welche seiner Werke nutzt, also z.B.
öffentlich aufführt. Die AKM bietet den
Musikschaffenden die Dienstleistung der treuhändigen
Wahrnehmung ihrer urheberrechtlichen Nutzungsrechte.
Die AKM sorgt dafür,
dass die Musikschaffenden zu den Tantiemen für die
Nutzung
der von Ihnen geschaffenen Werke
kommen.
Link:
AKM - Staatlich genehmigte
Gesellschaft der Autoren, Komponisten und
Musikverleger
Die AKM wahrt die Nutzungsrechte nicht nur in
Österreich, sondern durch Abschluss von
Gegenseitigkeitsverträgen mit ausländischen
Verwertungsgesellschaften in nahezu der ganzen Welt.
Die AKM ist eine Interessengemeinschaft der
musikalischen Urheber und deren Verleger zur effektiven
Wahrung ihrer Nutzungsrechte. Während die AKM die
Nutzungsrechte der öffentlichen Aufführung,
Zurverfügungstellung (interaktive Wiedergabe) und
Sendung wahrnimmt, vertritt die Verwertungsgesellschaft
Austro-Mechana die Nutzungsrechte der mechanischen
Vervielfältigung und Verbreitung.